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Nikolaos Penteridis
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Gebärmutter einer 43jährigen unnötig entfernt: 25.000 Euro Schmerzensgeld

Der Patient bestimmt die Behandlung. Damit er sich entscheiden kann, muss er entsprechend aufgeklärt werden. Dazu gehört auch die Kenntnis über Behandlungsalternativen. Passend ein aktuelles Urteil über einen Fall mit dramatischen Folgen. Rechtsanwalt Penterids berichtet über den Arzthaftungsfall.

Für die nicht notwendige Entfernung einer Gebärmutter erhält eine 43jährige Frau 25.000 Euro Schmerzensgeld. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden (6 O 568/04, nicht rechtskräftig). Die Richter stellten fest, dass die gutartigen Muskeltumore (sog. Myome) auch mit Medikamenten hätten behandelt werden können. Der Arzt entfernte jedoch die gesamte Gebärmutter.

Außerdem war die Aufklärung fehlerhaft. Denn die Ärzte klärten die Frau nur über die Möglichkeit der operativen Entfernung der Myome auf. Sie erwähnten jedoch nicht, dass es möglich ist, die Tumore mit Medikamenten zu bekämpfen. Da die Frau beschwerdefrei war, wie die meisten Frauen mit Myomen, lag es in keinerlei Weise nahe, direkt operativ vorzugehen, so die Richter.
 
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