New York Times vor deutschen Gerichten
Deutsche Gerichte sind für Persönlichkeitsverletzungen in Online Archiven dann zuständig, wenn die als rechtsverletzend beanstandeten Inhalte objektiv einen deutlichen Bezug zu Deutschland aufweisen.
Im Online Archiv der „New York Times“ wurde eine Artikel mit rechtsverletzenden Inhalten veröffentlicht. Hierfür sind deutsche Gerichte dann zuständig, wenn die als rechtsverletzend beanstandeten Inhalte objektiv einen deutlichen Bezug zu Deutschland in dem Sinne aufweisen, dass eine Kollision der widerstreitenden Interessen im Inland tatsächlich eingetreten sein kann oder eintreten kann. Damit gibt der BGH das Schlagwort des „bestimmungsgemäßen Abrufs“ für die Beurteilung der Zuständigkeiten jedenfalls für den Bereich der Persönlichkeitsverletzungen auf. Ein deutlicher Bezug zu Deutschland kann bei einem rechtsverletzenden Artikel dann angenommen werden, wenn eine Kenntnisnahme von der beanstandeten Meldung nach den Umständen des konkreten Falls im Inland erheblich wahrscheinlicher ist, wenn also der eigentliche Ort der Persönlichkeitsverletzung in Deutschland liegt. Dies kann insbesondere dann angenommen werden, wenn der Betroffene seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat und der Artikel eben gerade auch dort abgerufen werden kann. (BGH, Urteil vom 02.03.2010 – Az. VI ZR 23/09)
Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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