DSDS-News nicht von RTL
Auf die Domain www.dsds-news.de muss ein Privater nicht verzichten, da ein überwiegendes Interesse des Senders an dem Kürzel DSDS insbesondere nicht aus der Bekanntheit des Kürzels resultiert.
Der Fernsehsender RTL wollte von einer Privatperson verlangen auf die von ihr angemeldete Internetdomain www.dsds-news.de zu verzichten. Die Privatperson hatte die Domain zuerst angemeldet und auch bislang benutzt. Allerdings werden dadurch keinerlei Namens- oder Kennzeichenrechte von RTL verletzt und eine unzulässige Namensanmaßung kann auch nicht festgestellt werden. Allein das Kürzel DSDS ist nämlich nicht derart bekannt, dass ein überwiegendes Interesse von RTL an einer weiteren Nutzung der Domain festgestellt werden kann. Ein Interesse von RTL an einer identischen Benutzung des Kürzels DSDS überwiegt nicht. Lediglich deshalb, weil RTL es versäumt hat die Domain frühzeitig anzumelden, kann der Sender nun nicht Verzicht auf die Domain verlangen. (OLG Köln, Urteil vom 19.03.2010 – Az. 6 U 180/09)
Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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