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Fristlose Kündigung wegen Müllklau - Maultaschenfall endet mit hoher Abfindung

Das dürfte die Wende in Sachen "1-Euro-Kündigung" gewesen sein.

Vor dem Landesarbeitsgericht Freiburg wurde zwar "nur" ein Vergleich geschlossen, aber die Umstände lassen eine grundlegende Abkehr von dem Grundsatz, daß jeder auch noch so kleine Diebstahl eine fristlose Kündigung rechtfértigt, deutlich erkennen.
Die Klägerin bekam jetzt nicht nur eine Weiterbeschäftigungszeit bei voller Lohnzahlung, sondern auch eine Abfindung von 42.500,00 Euro.
Zu diesem Ergebnis kam es aber nur, weil der Vorsitzende Richter recht deutlich machte, daß er die Kündigung für unwirksam hält.
Es wird damit wohl ernsthaft der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zum Tragen kommen.
Und das wäre eine echte Wende.

Axel Pöppel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
 
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