Persönlichkeitsrecht eines Vereins
Das Vereinspersönlichkeitsrecht schützt insbesondere das Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit, da es für Vereine von besonderer Bedeutung ist, wie er seinen Mitgliedern gegenüber auftritt und wie er in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird.
Ein ehemaliges Mitglied eines Anglervereins nutzte das öffentliche Online-Forum um sich über den Vorstand und die Tätigkeit anderer Mitglieder im Verein beleidigend zu äußern. Das ist rechtswidrig und der Verein muss ein solches Verhalten nicht hinnehmen. Denn auch Vereins sind durch ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht vor derartigen verbalen Angriffen geschützt, insbesondere, wenn sie beleidigend sind und von der Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt sind. Insbesondere schützt nämlich das Vereinspersönlichkeitsrecht das Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit, da es für Vereine von besonderer Bedeutung ist, wie er seinen Mitgliedern gegenüber auftritt und wie er in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Derartige abwertende Äußerungen stellen einen Eingriff in die Integrität des Vereins dar, gegen den der Verein sich wehren kann. (LG Hamburg, Urteil vom 19.02.2010 – Az. 325 O 316/09)
Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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