LG Hamburg verurteilt Bushido wegen Plagiaten
Das Landgericht Hamburg hat den Berliner Rapper Bushido mit Urteil vom 23.03.2010 zur Zahlung von 63.000,00 EUR immateriellen Schadensersatzes wegen der Verletzung von Urheberrechten verurteilt.
Das Landgericht Hamburg hat den Berliner Rapper Bushido mit Urteil vom 23.03.2010 zur Zahlung von 63.000,00 EUR immateriellen Schadensersatzes verurteilt, weil er unerlaubt Teile aus Werken der französischen Gothic Band Dark Sanctuary verwendet hat.
Betroffen sind mindestens 13 Lieder Bushidos in denen rechtswidrig Tonfolgen übernommen wurden. Die betroffenen Alben sollen nun aus dem Verkauf genommen und vernichtet werden.
Materielle Schadensersatzansprüche stehen daneben noch aus. Hier muss Bushido allerdings erst noch Auskunft über die Gelder erteilen, die er mit dem Verkauf der streitgegenständlichen Lieder verdient hat, damit so der Schadensersatzanspruch konkret beziffert werden kann.
Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
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