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Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
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Besonderer Schutz von Kinderbildern

Durch den besonderen Schutz von Minderjährigen vor einer öffentlichen Betrachtung, sind die Maßstäbe hierfür sehr hoch anzulegen, so dass nicht nur die Einwilligung des Kindes, sondern auch die des gesetzlichen Vertreters gefordert wird.

In einem Dokumentarfilm über Menschen, die ohne Vater aufgewachsen sind, wurden Kinderfotos wiedergegeben. Diese Wiedergabe erfolgte jedoch ohne Einverständnis und ist daher unzulässig. Zwar erkennt das Gericht auch die Notwendigkeit in einer authentischen Dokumentation vor Allem emotionale Situationen mit Hilfe von Bildern darzustellen, da beim Zuschauer durch eine bloßer berichtende Darstellung keineswegs der gleiche Effekt erzielt werden kann, wie er mit Bildern erzielt wird. Trotzdem überwiegt in konkretem Fall das Persönlichkeitsrecht gegenüber der Kunstfreiheit. Dabei ist auch der besondere Schutz von Minderjährigen zu berücksichtigen. Zum einen wird nämlich nicht nur die Einwilligung des Kindes verlangt, sondern zudem auch die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Des Weiteren gebietet das besondere Schutzbedürfnis von Minderjährigen sie grundsätzlich vor einer öffentlichen Betrachtung zu schützen. (OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2010 – Az. I-20 U 152/09)

Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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