Offenbacher Weihnachtsmarkt bleibt Sache der Stadt / VGH Hessen: Übertragung des Weihnachtsmarktes auf die ProOF GmbH rechtswidrig
(Kiel) Mit Urteil vom 04.03.2010 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) im Nachgang zu der von der Frankfurter Kanzlei hünlein rechtsanwälte erstrittenen Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.05.2009 (BVerwG 8 C 10.08) nunmehr verbindlich entschieden, dass die Privatsierung des Offenbacher Weihnachtsmarkts durch Übertragung auf die ProOF GmbH rechtswidrig war.
Insbesondere war die Stadt gehindert, die Entscheidung über die Zulassung von Bewerbern bzw. Marktbeschickern der ProOF GmbH zu überlassen. Vielmehr hätte sie sich die Entscheidung über die Zulassung von Bewerbern bzw. Marktbeschickern vorbehalten müssen.
Der VGH ist damit letztlich der von dem Klägervertreter, dem Frankfurter Rechtsanwalt Klaus Klaus Hünlein von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel, und bereits zuvor durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigten Rechtsauffassung gefolgt, wonach die im Jahr 1997 erfolgte Privatisierung des Offenbacher Weihnachtsmarkts rechtswidrig war.
Auch wenn es der Stadt Offenbach durchaus möglich war und auch weiterhin ist, Private in die Durchführung des Weihnachtsmarktes einzubeziehen oder diese auch mit der Durchführung des Weihnachtsmarkts zu beauftragen, so hat sie sich jedoch selbst das Letztentscheidungsrecht vorzubehalten, d.h. die Stadt Offenbach ist verpflichtet, zukünftig die Entscheidung über die Zulassung von Bewerbern zum Offenbacher Weihnachtsmarkt ausschließlich selbst zu treffen.
Für abgewiesene Bewerber bedeutet dies, dass sie gegen die Versagung eines Standplatzes auf dem Weihnachtsmarkt zukünftig wieder auf dem Verwaltungsrechtsweg vorgehen können, d.h. dass gegen einen Ablehnungsbescheid zunächst Widerspruch und sodann ggf. Klage bzw. ein entsprechender Eilantrag bei dem zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen wäre.
Hünlein empfahl, in ähnliche Fällen. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de – verwies.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Klaus Hünlein, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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