Hit von Udo Lindenberg?
Bei einem äußerst geringen Beitrag zu einem Musikstück, kann eine Miturheberschaft nicht angenommen werden, so dass ein Schutz aus Urheberrecht ausscheidet.
Ein ehemaliger Bandkollegen des seit den 70ger Jahren berühmten Sängers Udo Lindenberg behauptete die Miturheberschaft an einigen großen Hits des Künstlers, wie beispielsweise „Alles klar auf der Andrea Doria“. In dem Urheberrechtsstreit berief der Kläger sich insbesondere auf einen geschlossenen Vergleich, in dem seine Miturheberschaft bestätigt wird. Das Gericht sah den Vergleich zwar als formell wirksam an, die Berufung darauf jedoch als rechtsmissbräuchlich. Der Vergleich war nämlich lediglich deshalb zustande gekommen, weil zuvor ein Versäumnisurteil „erschlichen“ wurde, da es nur zustande kommen konnte, weil es Udo Lindenberg auf Grund eines längeren Auslandaufenthalts nicht möglich war, den Gerichtstermin wahrzunehmen. Selbst wenn aber angenommen werde, dass einige kurzen Sequenzen aus der Hand des Klägers Stammen, ist dieser Beitrag zum Gesamtwerk derart gering, dass er für eine Miturheberschaft nicht ausreichen kann. Ein Urheberrechtsschutz muss daher abgelehnt werden. (LG Hamburg, Urteil vom 05.02.2010 - Az. 308 O 221/09)
Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
anwaltsbüro47 – Rupp Zipp Meyer Wank – Rechtsanwälte
www.anwaltsbuero47.de - www.bildrechtskanzlei.de
« zurück