McAdvo Anwaltssuche – Finden Sie einen Rechtsanwalt - Österreich
 
 

Finanzgericht Düsseldorf zum Nachweis von Bewirtungsaufwendungen

(Kiel) Nach einer soeben veröffentlichten Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf können Bewirtungsaufwendungen auch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn lediglich Eigenbelege mit Angaben zu Ort, Tag, Teilnehmern und Anlass der Bewirtung sowie der Höhe der Aufwendungen vorliegen.

Darauf verweist der der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V. mit Sitz in Kiel unter Hinweis auf das am 25.02.2010 veröffentlichte Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf (FG) vom 07.12.2009, Az.: 11 K 1093/07 E.

Nach dem Urteil kann die unterbliebene Angabe des Bewirtenden im Bewirtungsvordruck nachgeholt werden. Der Abzugsfähigkeit der Bewirtungsaufwendung steht nicht entgegen, dass die eingereichten Rechnungen keine Angaben zum Rechnungsadressaten enthalten, wenn die wirtschaftliche Belastung durch Kreditkartenabrechnungen nachgewiesen ist.

Passau empfahl, das Urteil zu beachten und ggfs. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband - www.duv-verband.de - verwies.

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Jörg Passau
Steuerberater
DUV Vizepräsident und
geschäftsführendes Vorstandsmitglied
Passau, Niemeyer & Collegen
Walkerdamm 1
24103 Kiel
Tel:  0431 - 974 3010
Fax: 0431 - 973 3055
Email: info@duv-verband.de
www.duv-verband.de
 
«  zurück