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Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigt Schadensersatzanspruch eines "Lehman-Geschädigten"

(Kiel) In einem am 17.02.2010 verkündeten Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Schadensersatzanspruch eines Anlegers gegen eine Sparkasse bestätigt, die ihm im August 2007 am Telefon den Erwerb von sog. "Lehman-Zertifikaten" im Wert von 7.000,- € empfohlen hatte.

Darauf verweist der Hamburger Rechtsanwalt Matthias W. Kroll, LL.M., Leiter des Fachausschusses „Finanzdienstleistungs- und Versicherungsrecht“ der DASV Deutschen Anwalt- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. mit Sitz in Kiel unter Hinweis auf das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main vom 17.02.2010, Az.: 17 U 207/09.

Das Oberlandesgericht bestätigte damit die vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung der Sparkasse zurück. Die beklagte Sparkasse müsse sich - jedenfalls in diesem speziellen Fall - eine Verletzung ihrer Aufklärungspflicht vorwerfen lassen.

In der heutigen mündlichen Verhandlung wies der Senat darauf hin, dass die Entscheidung kein Präjudiz für andere Rechtsstreitigkeiten darstelle, in denen die sog. "Lehman-Geschädigten" Schadensersatz  für den Verlust ihrer Anlage durch die Insolvenz der Lehman-Bank verlangten. Jeder Einzelfall müsse gesondert auf das Vorliegen einer Aufklärungspflichtverletzung der beratenden Banken hin geprüft werden.

Die Entscheidung liegt noch nicht in schriftlicher Form vor. Der Senat hat angekündigt, die Revision zum Bundesgerichtshof zuzulassen.

Kroll riet, das Urteil und einen etwaigen Fortgang zu beachten und in allen Zweifelsfragen Rechtsrat einzuholen, wobei er  dazu u. a. auch auf die entsprechend spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de – verwies.

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Matthias W. Kroll, LL.M.
Rechtsanwalt/Master of Insurance Law
Leiter des Fachausschusses XIV „Finanzdienstleistungs- und Versicherungsrecht“
der DASV Deutschen Anwalt- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
c/o. Dr. Nietsch & Kroll Rechtsanwälte
Spaldingstr. 110 B (Hanse-Haus)
20097 Hamburg
Tel.:  +4940-238569 - 0
Fax: +4940-238569 - 10
Mail: kroll@nkr-hamburg.de
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