BAföG-Betrug
BAföG Betrug – ein Kurzaufsatz von Rechtsanwalt Bernd Kleine
Schon seit einiger Zeit häufen sich in der Rechtspraxis die Fälle des sogenannten BAföG-Betruges . Betroffen hiervon sind Schüler und Studenten, die sich durch falsche, unterlassene, oder unvollständige Angaben einen Vermögensvorteil verschafft haben, der ihnen nach dem Gesetz (Bundesausbildungsförderungsgesetz) nicht zusteht.
Grund ist zumeist, dass aus diversen Gründen unterlassen worden ist, vorhandenes Einkommen und/oder Vermögen korrekt anzugeben. In der Praxis spielt insbesondere die Vermögensanrechnung eine große Rolle. So wird bei unverheirateten Schülern und Studenten vorhandenes Vermögen von über 5.200 € auf den monatlichen Bedarf angerechnet und vermindert dadurch die monatlichen BAföG-Leistungen. Die Angaben zum Vermögen müssen daher exakt überprüft werden um nicht später in den Fokus der Ermittlungsbehörden zu geraten. Diese bedienen sich nämlich neuer Befugnisse, insbesondere der neuen Möglichkeiten der Bankauskünfte. Durch sogenannte Kontrollmitteilungen der Finanzämter an die BAföG-Ämter über Freistellungsaufträge kann das Vermögen unproblematisch überprüft werden.
Zumeist erstattet sodann das Studentenwerk oder eine ähnliche Einrichtung eine Strafanzeige. Parallel werden auf dem Verwaltungsrechtsweg die erhaltenen Unterstützungsleistungen zurückgefordert. Hierbei stehen nicht selten hohe und für den Schüler bzw. Studenten existenzbedrohende Beträge im Raum.
Oft erscheint es dem Betroffenen, oder es wird ihm zugesichert, dass er durch die freiwillige Rückzahlung der überzahlten, oder insgesamt zu unrecht erhaltenen Leistungen, einem Strafverfahren entgehen kann. In den meisten Fällen ist dem nicht so. Zudem ist es auch immer angezeigt, den Rückforderungsbescheid genau zu überprüfen.
Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren was sodann von den Staatsanwaltschaften betrieben wird, betrifft in den meisten Fällen Personen, die sich noch nie und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nie wieder einem Strafverfahren ausgesetzt sehen.
Aufgrund der Tatsache, dass die Justizministerien es insoweit begrüßen, dass recht rigide und im Strafmaß durchaus empfindlich mit den Betroffenen verfahren wird, stellt die Situation für den Betroffenen eine große psychische Belastung dar.
In der Praxis stellt sich dies so dar, dass die Ermittlungsverfahren, selbst bei nicht „vorbestraften“ Beschuldigten nicht immer und auch nicht gegen eine Geldauflage eingestellt werden, was dann einen Strafbefehl (gegen den man freilich Widerspruch einlegen kann und es sodann zur Hauptverhandlung kommt) oder eine Anklage mit anschließender Hauptverhandlung zur Folge hat. Für den Schüler oder Studenten eine Konsequenz, die schlimmstenfalls sogar Einfluss auf seine zukünftige Karriere haben kann, wenn ab einem bestimmten Strafmaß die Eintragung in einem Bundeszentralregister (oft mit dem Makel der Vorstrafe beschrieben) erfolgt. Hierbei ist letztlich - wie beim Betrug generell - besonders die Schadenshöhe für das Strafmaß ausschlaggebend. In der Praxis sind die Schadenshöhen meistens recht hoch, da bei einer Gesamtrückforderung schon mal Unterstützungsleistungen von 48 Monaten im Raum stehen. Selbstredend stellt dann ein Betrug im fünfstelligen Bereich nicht mehr zwingend einen leichten Fall desselben dar .
Aus vorgenannten Gründen, ist es daher extrem wichtig, jeden Einzelfall besonders zu durchleuchten. Unbedingt notwendig ist daher auch auf die individuellen Besonderheiten hinzuweisen, die ursächlich für die Fehler sind, die im Rahmen der Antragstellung gemacht wurden, um die Ermittlungsbehörden für den Einzelfall zu sensibilisieren. Dabei ist auch herauszustellen, dass in vielen Fällen unrichtige Angaben aus Unwissen oder schlichtweg Achtlosigkeit gemacht werden.
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