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Gregor Samimi
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Stimmungsbild: Was ist das Rechtsschutzversprechen im Schadensfall wert?

Das Thema Anwaltschaft und Rechtsschutzversicherung hat nicht an Brisanz verloren und „bietet nicht selten Anlass zu Konflikten“. Nach einer Umfrage des Soldan Institut für Anwaltsmanagement e.V. gaben nur 3 % aller befragten, mehr als 1.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an, „dass sie überhaupt keine rechtsschutzversicherten Mandate bearbeiten“.

Auch aus Verbrauchersicht hat das Thema Rechtsschutzversicherung weiter an Bedeutung gewonnen. „Sieben bieten „gute Hilfe“, titelte im August 2009 Finanztest und untersucht die Rechtsschutzversicherungsbedingungen 45 verschiedener Versicherer.
Dass das Thema Rechtsschutzversicherung auch für Vorstände und Aufsichtsräte von Wirtschaftunternehmen Bedeutung erlangen kann, beweist im Berliner Bankenprozess die angebliche Weigerung eines namhaften Rechtsschutzversicherers, keine weiteren Leistungen erbringen zu wollen, berichtet der Tagesspiegel. „Während der Dauer der Hauptverhandlung mit durchschnittlich zwei Hauptverhandlungstagen pro Woche kommen im Monat Rechnungsbeträge von gut 20.000 EUR und mehr zusammen“, stellt der Tagesspiegel weiter fest.
Bekanntlich stellt die Einholung der Deckungsanfrage ein Massengeschäft dar, weil diese für den rechtsschutzversicherten Mandanten üblicherweise, neben der Bearbeitung des eigentlichen Falles, durch die Anwaltskanzlei erfolgt.
Nicht selten kommt es hierbei, auch im Rahmen der Vergütungsabrechnung, zu erheblichen Auseinandersetzungen mit den Rechtsschutzversicherern. Dies bindet beträchtliche Arbeitszeit, zumal die Deckungsanfrage regelmäßig als Serviceleistung angeboten und dem Mandanten (derzeitig häufig noch) nicht in Rechnung gestellt wird. Ob dies auch in Zukunft der Fall sein wird, ist fraglich. Zumindest die Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Einholung der Deckungsanfrage, u.a. gegenüber dem Kraft-Haftpflichtversicherer, ist mittlerweile höchstrichterlich anerkannt.
Die Deckung des Weiterbeschäftigungsantrages im Arbeitsrecht ist vielfach ebenso streitbefangen wie beispielsweise die Kostentragungspflicht des Rechtsschutzversicherers bei einem außergerichtlichen Vergleich oder die Frage nach den Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung.
Dies war der Redaktion des Berliner Anwaltsblattes Anlass genug, Sie liebe Leserinnen und Leser zu befragen, wie Sie die Arbeit des jeweiligen Rechtsschutzversicherers einschätzen, um daraus ein Stimmungsbild zu erstellen. Mit welchem Regulierungsverhalten sind Sie eher zufrieden, mit welchem sind Sie nicht zufrieden, wollte die Redaktion von Ihnen wissen. An der Abstimmung haben sich bis zum Redaktionsschluss am 20.01.2010 insgesamt 140 Kolleginnen und Kollegen beteiligt und ihr Votum zur Freude der Redaktion abgegeben. Hierfür möchte sich die Redaktion bei Ihnen bedanken.
Repräsentativ ist das Ergebnis der Umfrage, trotz der hohen Beteiligung, dennoch nicht – aber es stellt vielleicht ein Stimmungsbild im Augenblick der Votumsabgabe dar und wird den einen oder anderen Rechtsschutzversicherer dazu bewegen, sein Regulierungsverhalten zu überdenken, zumal die Kollegenschaft häufig die Gelegenheit nutzt, den nicht rechtsschutzversicherten Mandanten auf die Vorzüge einer Rechtsschutzversicherung hinzuweisen, wie Schons feststellt.
Im Ergebnis bewerteten 97 Kolleginnen und Kollegen die ADAC Rechtsschutzversicherung mit einem erfreulichen „eher zufrieden“. Nur 16 Mal wurde hier mit „eher unzufrieden“ votiert. Damit führt die ADAC Rechtsschutzversicherung das Spitzenfeld an.
Erfreuliche Bewertungen haben u.a. auch die DEVK (88:25) und die HUK (86:33) für sich verbuchen können. Hier war das das Stimmverhältnis am deutlichsten. Ein erfreuliches Stimmverhältnis erzielten aber auch die Allianz (85:47), die Rechtsschutzunion (64:35) und die LVM (62:34).
Dagegen wurde die Roland Rechtsschutzversicherung mit 80 Stimmen mit „eher nicht zufrieden“ bewertet. 44 Stimmen bewerteten die Roland mit „eher zufrieden“. Bei vielleicht aller Freude über das gute Abschneiden der ADAC Rechtsschutzversicherung darf aber nicht vergessen werden, dass dieser Versicherer nur die Sparte des Verkehrsrechtsschutzes versichert und die übrigen Versicherer auch alle anderen Sparten mit abdecken, die vielleicht für Meinungsverschiedenheiten eher anfälliger sind. Wegen der Einzelheiten darf an dieser Stelle auf die Grafik Bezug genommen werden.

Der Autor ist Mitglied der Redaktion des Berliner Anwaltsblattes und Autor des Werkes „AnwaltFormulare Rechtsschutzversicherung“ das im Deutscher
AnwaltVerlag 2010 in der 2. Auflage erschienen ist.
 
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