McAdvo Anwaltssuche – Finden Sie einen Rechtsanwalt - Österreich
 
 
Tim Wullbrandt
WULLBRANDT Rechtsanwälte
Friedrich-Ebert-Anlage 12
69117 Heidelberg


» zum Anwaltsprofil

Neuer deutsch-französischer Wahlgüterstand auf den Weg gebracht

Nach Initiative des Bundesjustizministeriums: Der deutsche Bundestag hat heute der Zeichnung des Staatsvertrags zum deutsch-französischen Wahlgüterstand zugestimmt.

Nach einer Initiative der Bundesjustizministerin Leutheuser-Schnarrenberger hat der deutsche Bundestag heute per Beschluss der Zeichnung des Staatsvertrages über den deutsch-französischen Wahlgüterstand zugestimmt. Der Abschluss des Staatsvertrages ist für den 4. Februar 2010 geplant.

Durch die Schaffung des neuen Güterstandes sollen die Probleme, welche bislang häufig bei der Auseinandersetzung internationalen Ehen bestehen, für die Zukunft verringert werden. Das beschlossene Modell sieht dabei einen neuen Wahlgüterstand vor, welcher sich an der deutschen Zugewinngemeinschaft orientiert, andererseits jedoch französische Besonderheiten berücksichtigt.

Der Beschluss steht vor dem hintergrund des Bemühens einer Angleichung der europaweit sehr unterschiedlichen Familienrechtssysteme. Nachdem heute eine große Zahl von Ehen zwischen Partner unterschiedlicher Staatsangehörigkeiten geschlossen wird, treten (auch im vereinigten EU-Raum) vermehrt Schwierigkeiten bei der Auseinandersetzung und Bearbeitung solch internationaler Ehen auf. Insbesondere die Frage, welches Recht nun für die Paare im Einzelfall anzuwenden ist, begegnet häufig großen Schwierigkeiten.

Deutschland und Frankreich wollen nun einen ersten bilateralen Schritt hin zur Angleichung des Eherechts gehen. Der neue Güterstand verknüpft dabei die regelmäßigen Güterstände der beiden Länder (Zugewinngemeinschaft in Deutschland und Errungenschaftsgemeinschaft in Frankreich).
Der neue Güterstand soll nicht nur Ehen mit deutsch-französischer Konstellation, sondern auch deutschen Paaren mit Wohnsitz in Deutschland offen stehen.

Diese Nachricht sowie weitere Details erhalten Sie nach Veröffentlichung auch unter

http://www.kanzlei-wullbrandt.de
 
«  zurück