Geheimer innerfamiliärer Streit
Sowohl die privaten Wohnverhältnisse als auch die innerfamiliäre Beziehungen unterliegen dem Schutz der Privatsphäre. Es muss selbst von Adeligen nicht hingenommen werden, dass in der Öffentlichkeit innerfamiliäre Rechtsstreitigkeiten durch die Medien diskutiert werden.
Ein Artikel berichtete über langjährige erbrechtliche Streitigkeiten zwischen einem Prinzen und seinem Onkel. Unter anderem wurde dabei von einer etwaigen Räumungsklage gegen den Onkel berichtet. Gegen diesen Artikel hat der Prinz jedoch einen Unterlassungsanspruch, da dieser seine Privatsphäre verletzt. Zum einen stehen die privaten Wohnverhältnisse unter dem Schutz der Privatsphäre. Jeder kann selbst darüber entscheiden, welche persönlichen Daten er an die Öffentlichkeit bringen will. Zum anderen unterliegen innerfamiliäre Beziehungen dem Schutz der Privatsphäre und so auch ein Rechtsstreit, familiäre Zerwürfnisse oder Auseinandersetzungen zwischen Familienmitgliedern. Es muss nicht hingenommen werden, dass in der Öffentlichkeit innerfamiliäre Rechtsstreitigkeiten durch die Medien diskutiert werden. Daran ändert auch die adelige Abstammung der Beteiligten nichts, da 100 Jahre nach Abschaffung der Monarchie daran kein öffentliches Interesse mehr gesehen werden kann. (LG Berlin, Urteil vom 11.08.2009 - Az. 27 O 560/09)
Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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