Prioritätsältere Marke
Wenn unter einem Zeichen schon längere Zeit exklusiv Produkte vertrieben wurden und auch wenn lediglich jahrelang eine Domain mit fraglicher Bezeichnung genutzt wurde, muss von einer prioritätsälteren Marke gesprochen werden.
Die prioritätsältere Marke hält grundsätzlich die besseren Rechte an einer Bezeichnung. Dies folgt daraus, dass der Beginn des Markenschutzes bei dieser längere Zeit zurückliegt im Vergleich zu der konkurrierenden Marke. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn unter einem Zeichen schon längere Zeit exklusiv Produkte vertrieben wurden. Auch wenn lediglich jahrelang eine Domain mit fraglicher Bezeichnung genutzt wurde, muss von einer prioritätsälteren Marke gesprochen werden. Dabei kann die Nutzung mehrerer Domains eine sehr hohe und damit bessere Schutzkraft einer Marke verursachen. Dies ist vor allem daraus zu folgern, dass der Durchschnittsverbraucher in einem Domainnamen nichts Beschreibendes, sondern einen Herkunftsnachweis erkennt. (LG Köln, Urteil vom 03.09.2009 – Az. 81 O 128/09)
Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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