Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen wird ab 01.01.2010 auf 7% gesenkt
(Kiel) Der Bundestag hat am 04.12.2009 das Steuerpaket der Bundesregierung verabschiedet.
Damit, so der Hamburger Steuerberater und Fachberater für Rating (DStV e.V.) Frank Zingelmann von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel, ändert sich ab dem 1.1.2010 der Tarif gem. § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG auf 7 % für die Vermietung von Wohnräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung (unter 6 Monaten) von Fremden bereithält.
Das betrifft sowohl die Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensionen und Ferienwohnungen. Nicht von der Steuermäßigung umfasst, da sie nicht unmittelbar der Beherbergung dienen, so Zingelmann sind jedoch:
o die Verpflegung, insbesondere das Frühstück,
o der Zugang zu Kommunikationsnetzen,
o die TV-Nutzung,
o Minibar,
o Wellness,
o Überlassung von Tagungsräumen sowie
o sonstige Pauschalangebote.
Zingelmann empfahl, ggfs. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de – verwies.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Frank Zingelmann
Zingelmann Steuerberatungsges. mbH
Steuerberater, Fachberater für Rating (DStV e. V.)
Habichthorst 42
22459 Hamburg
Telefon: 040/5518051
Fax: 040/5554419
Email: frank.zingelmann@gmx.de
www.zingelmann-stb.de
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