Oberverwaltungsgericht NRW stoppt geplante Abfallbehandlungsanlage der Stadt Haltern am See
(Kiel) Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat durch einen bekannt gegebenen Beschluss eine Abfallbehandlungsanlage im Gewerbepark Mersch der Stadt Haltern am See vorläufig gestoppt.
Darauf verweist der Recklinghäuser Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie für Bau- und Architektenrecht Eduard Dischke von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel unter Hinweis auf den am 2.12.2009 bekannt gegebenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen, Az.: 8 B 1549/09.AK.
Das Vorhaben, das ursprünglich von der Bezirksregierung Münster genehmigt wurde, besteht aus vier Betriebseinheiten (Bauschutt- und Bodenrecyclinganlage, Gewerbeabfallanlage, Schrottplatz sowie Containerlager für gefährliche Abfälle) sowie Nebeneinrichtungen (Tankstelle und Fahrzeugwaage).
Der Antragsteller, ein in dem Gewerbegebiet wohnender Nachbar, hatte bereits im Genehmigungsverfahren den geringen Abstand der Anlage zu seiner Wohnung kritisiert. Auch seien die Betriebszeiten der Anlage auf die im Gewerbepark üblichen Zeiten zu begrenzen (maximal bis 19.00 Uhr).
Das Oberverwaltungsgericht gab dem Antragsteller nun Recht, betont Dischke.
Die geplante Abfallbehandlungsanlage gehöre nicht in ein Gewerbegebiet, sondern in ein Industriegebiet. Sie sei wegen ihres räumlichen Umfangs, der Art der Betriebsvorgänge und der Intensität des Zu- und Abgangsverkehrs typischerweise geeignet, den Gebietscharakter des durch Bebauungsplan ausgewiesenen Gewerbegebiets zu stören. So sollten insbesondere die Bauschuttrecyclinganlage und der Schrottplatz unter freiem Himmel betrieben werden; eine Einhausung sei nicht vorgesehen. Der Betrieb sei von 6.00 bis 22.00 Uhr genehmigt. Auch die eigentliche Behandlung der Abfälle (Abkippen, Zerkleinern, Sortieren) seien Arbeitsvorgänge mit erheblichem Störpotential. Es sei typischerweise mit erheblichen Lärm-, Staub- und Geruchsbelästigungen für die Umgebung zu rechnen.
Dischke mahnte, dies zu beachten und verwies bei Fragen dazu u. a. auch auf die auf Verwaltungsrecht spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de
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Eduard Dischke
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Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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