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Pflichtteilsansprüche auch nach Inkrafttreten der Erbrechtsreform zum 01.01.2010 beachten

(Stuttgart) Im September 2009 hat die Erbrechtsreform den Bundesrat passiert. Diese soll am 01.01.2010 in Kraft treten. Sie sieht u. a. eine Modernisierung der Pflichtteilsentziehungsgründe vor und eine gleitende Ausschlussfrist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch.  

Diese in Kraft tretenden Änderungen, so der Nürnberger Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht, Dr. Norbert Gieseler, Vizepräsident der DANSEF Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V., Stuttgart, haben in der Bevölkerung offenbar zu der falschen Annahme geführt, dass das Pflichtteilsrecht in der Zukunft nicht mehr eine so große Rolle mehr spiele.

Dabei, so Gieseler, werde allerdings verkannt, dass die Höhe des Pflichtteilsanspruchs durch die geplanten Neuerungen nicht berührt wird. Auch nach dem Inkrafttreten der Reform haben Abkömmlinge (Kinder, ggfs. Enkel), Ehegatten und Lebenspartner, aber auch die Eltern, wenn diese aufgrund gesetzlicher Erbfolge zur Erbschaft gelangen würden, einen Pflichtteilsanspruch in der Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, wenn sie durch eine letztwillige Verfügung des Erblassers von der Erbfolge ausgeschlossen werden. Damit könne auch nach dem 01.01.2010 z. B. das alleinige Kind in dem Fall, dass sich Eltern zunächst im Todesfalle allein zu gegenseitigen Erben einsetzen, von dem überlebenden Ehegatten einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte der Erbschaft verlangen, betont Gieseler.

Es sei daher auch weiterhin ratsam, insbesondere dann, wenn nach dem Todesfall mit Streit zu rechnen, höheres Vermögen oder gar ein Unternehmen vorhanden sei, ein rechtlich sicheres Testament aufzusetzen, das die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs erschwere und unattraktiver mache, oder mit den Kindern bereits zu Lebzeiten einen (notariellen) Vertrag zu schließen, wonach diese beim Tode des erstversterbenden Ehegatten auf das ihnen zustehende Pflichtteilsrecht verzichteten.

Gieseler mahnte daher, in allen Zweifelsfragen unbedingt rechtlichen und ggfs. auch steuerlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. auch auf die bundesweit mehr als 700 auf Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht und Scheidungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte und Steuerberater der DANSEF Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V., www.dansef.de verwies.

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Dr. Norbert Gieseler
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Erbrecht/
Fachanwalt für Steuerrecht
DANSEF - Vizepräsident
c/o Dr. Scholz & Weispfenning
Königstorgraben 3
90402 Nürnberg
Tel.: 0911 - 244 370
Fax: 0911 - 244 3799
Email: kanzlei@scho-wei.de 
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