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Christian Hemmer
Kirstein & Selders
Goldbergstr. 84
45894 Gelsen­kirchen


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Der Rechtsanwalt als Schadensmanager bei Verkehrsunfallschäden

Nach einem Verkehrsunfall steht der Geschädigte oft vor einer Vielzahl schwieriger Fragen. Dabei kann er in den meisten Fällen einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung seines Schadens beauftragen, ohne dass ihm dabei Kosten entstehen.

Nach einem Verkehrsunfall steht ein Geschädigter, selbst dann, wenn die Verschuldensfrage geklärt ist, vor vielen Problemen und Fragen, mit denen er allein überfordert ist. Nach der Schadensfeststellung muss der Geschädigte entscheiden, was mit dem Unfallfahrzeug geschehen soll. Kann er noch reparieren lassen? Muss er reparieren lassen? Hinzu kommt die Fragen nach einem Mietfahrzeug. Kann ein solches im Einzelfall angemietet werden? Was ist dabei zu beachten? Darüber hinaus wissen viele Geschädigte nicht, welche weiteren Ersatzzahlungen, ihnen noch zustehen könnten. Besonders problematisch stellt sich zudem die Frage nach der Höhe eines möglicherweise zu fordernden Schmerzensgeldes dar. Die Geschädigten werden all diese Fragen nicht auf Anhieb beantworten können. Es stellt sich daher die Frage nach einem Experten in diesen Angelegenheiten. Einen solchen sehen viele Geschädigte im Sachbearbeiter der Versicherung des Unfallgegners und geben die Schadensregulierung ganz in die Hand der gegnerischen Unfallversicherung. Hierbei wird jedoch vergessen, dass die Versicherung des Unfallgegners eigene wirtschaftliche Interessen hat, die im Widerspruch zu den Interessen des Geschädigten stehen. Der Sachberabeiter der Versicherung ist folglich an einer möglichst kostengünstigen Regulierung des Schadens für die Versicherung interessiert. Daher ist auch die Gefahr groß, dass die Schadensregulierung nicht den Interessen des Geschädigten entspricht und nicht in der Höhe erfolgt, in der sie eigentlich möglich wäre.

Aus diesem Grund sollte der Geschädigte möglichst früh dafür Sorge tragen, dass auch auf seiner Seite ein Experte in der Regulierung von Verkehrsunfallschäden steh, der sich für seine Belange einsetzt, und unmittelbar nach dem Unfallgeschehen ein Rechtsanwalt beauftragen. Dieser kann seinen Mandanten in allen Fragen rund um den Verkehrsunfall beraten. Er weiß, worauf der Geschädigte zu achten hat und was von der gegnerischen Haftpflichtversicherung eingefordert werden kann. Vor der Beauftragung eines Rechtsanwalts wird jedoch meist aus Angst vor hohen Kosten zurück geschreckt. Dass der Geschädigten die Kosten seines Rechtsanwaltes oft gar nicht selbst tragen muss, wissen nur die Wenigsten. Bei einem unverschuldeten Unfall, müssen die Kosten eines Rechtsanwalts des Geschädigten nämlich von der Versicherung des Unfallverursachers getragen werden. Bei einer Mithaftung muss die gegnerische Versicherung die Kosten in dem Verhältnis tragen, in dem sie zum Ausgleich des Schadens verpflichtet ist. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht verfügen, so stellt sich die Gebührenfrage für Sie zudem selbst dann nicht, wenn ein Eigenverschulden am Verkehrsunfall nicht ausgeschlossen werden kann. In jedem Fall ist der Gang zum Rechtsanwalt bei einem Schadensfall lohnend. Nur so können Sie nämlich sicher sein, dass Sie auch alles, was Ihnen zusteht, bekommen.

Christian Hemmer
Rechtsanwalt
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