Altersnachweissysteme im Internet
Die Geeignetheit von den gesetzliche geregelten Altersnachweiskontrollsystemen für einfach pornografischen Darbietungen im Internet sind von der Einschätzungsprärogative der staatlichen Behörden erfasste, da es bislang keine wissenschaftlich gesicherten Kenntnisse dahingehend gibt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte sich mit der gesetzlichen Regelung auseinanderzusetzen, die eine Sicherstellung des ausschließlichen Erwachsenenzugangs mittels eines Altersnachweiskontrollsystems vorschreibt. Diese Regelung soll Minderjährigen unter anderem den Zugang zu einfach pornografischen Darbietungen im Internet erschweren und diese von eventuell negativen Einflüssen schützen. Daneben rechtfertigt eine solche Zugangssperre auch die große Vielzahl dieser frei verfügbaren pornografischen Angebote. Das Gericht hat hinsichtlich jugendgefährdender Medien auch weiterhin eine Einschätzungsprärogative, so dass man davon ausgeht, dass die Schutzmaßnahmen von den staatlichen Behörden am besten auf ihre Geeignetheit überprüfbar sind. Denn gesicherte Kenntnisse der Medienwissenschaft, der Entwicklungs- und Sozialpsychologie, der Pädagogik und Kriminologie, welche die Fragen noch geeigneten Sicherheitssystemen beantworten könnten, gibt es bislang noch nicht. (BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.2009 - Az. 1 BvR 1231/04, 1 BvR 710/05, 1 BvR 1184/08)
Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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