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BAG erleichtert Leiharbeitern die Durchsetzung ihres Anspruchs auf gleichen Lohn

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von Leiharbeitnehmern gestärkt. Der Anspruch auf die Bezahlung von gleichem Lohn für gleiche Arbeit ist zukünftig einfacher durchsetzbar.

Leiharbeitnehmer, die ihre Firma auf Bezahlung eines angemessenen Lohns verklagen wollen, können dies zukünftig unter vereinfachten Voraussetzungen.

Bereits seit dem 01.01.2003 sind Leiharbeitsfirmen verpflichtet, ihren Arbeitnehmern den gleichen Lohn zu bezahlen, die diese bei dem entleihenden Unternehmen erhalten würden ("Equal-Pay-Gebot).

Möchte ein Leiharbeitnehmer seine Firma auf Bezahlung einer gleichwertigen Vergütung verklagen, so genügt es, dass der Arbeitnehmer eine Auskunft des entleihenden Unternehmens über den dort bezahlten Vergleichslohn vorlegt. Ist die Leiharbeitsfirma anderer Meinung, so muss sie vor Gericht die Vergleichbarkeit der Tätigkeit oder die Höhe der bescheinigten Vergütung substantiiert bestreiten.

BAG, Urteil vom 19.09.2007, Az: 4 AZR 656/06

Hinweis: Das Urteil des Bundesarbeitsgericht stärkt die Rechte von Leiharbeitnehmern erheblich. Der Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" ist damit nicht mehr nur ein theoretisches Recht, sondern für die Arbeitnehmer auch in der Praxis leichter durchsetzbar.
 
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