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Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
Zeuggasse 7 (Eingang B)
86150 Augsburg


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Verwendung des ® im geschäftlichen Verkehr

Wird eine Bezeichnung mit dem Bestandteil ® verwendet, gehen weite Teile der Bevölkerung unweigerlich davon aus, dass dieser Begriff als Marke eingetragen ist. Daher ist eine Verwendung des ® irreführend, wenn die Bezeichnung so gerade nicht eingetragen ist.

Wird eine Bezeichnung mit dem Bestandteil ® verwendet, gehen weite Teile der Bevölkerung unweigerlich davon aus, dass dieser Begriff als Marke eingetragen ist. Daher ist eine Verwendung des ® irreführend, wenn die Bezeichnung so gerade nicht eingetragen ist. Dies ist auch dann der Fall, wenn lediglich ein Buchstabe des Zeichens verändert oder diesem hinzugefügt wurde. Insbesondere ist eine Verwendung des ® dann wettbewerbsrechtlich unzulässig, wenn die Veränderung des eingetragenen Zeichens die Aussprache des Begriffs verändert oder eine andere Assoziation hervorrufen kann. Eine solche Verwendung des ® im Zusammenhang mit dem der eingetragenen Marke nicht identischen Begriff hat auch wettbewerbsrechtliche Relevanz, da es irreführend im Hinblick auf die Eintragung ist. Denn es wird damit der Wahrheit zuwider der Eindruck erweckt der Benutzer ist Inhaber der so eingetragenen Marke oder einer demensprechenden Lizenz. (BGH, Urteil vom 26.02.2009 – Az. I ZR 219/06)

Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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