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Fristlose Kündigung wegen mehrfachem Handyaufladens am Arbeitsplatz?

(Stuttgart) Ein glimpfliches Ende hat ein Fall von „Stromklau" im Cent-Bereich für einen Oberhausener Arbeitnehmer gefunden. Der Betrieb hat die Kündigung zurückgenommen.

Hierauf verweist der Kieler Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens Klarmann, Vizepräsident des VdAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart unter Hinweis auf die Mitteilung des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 05.08.2009, Az. : 4 Ca 1228/09.

Dem Arbeitnehmer wurde von seinem Arbeitgeber vorgeworfen, trotz eines entsprechenden Verbots Fotos von seinem Arbeitsplatz gemacht zu haben und ferner, sein Mobiltelefon regelmäßig im Betrieb aufgeladen zu haben. Hierfür soll er es eigens an einer versteckten Stelle platziert haben.

Nachdem der Gütetermin am 03.08.2009 zunächst erfolglos blieb,  hat der Arbeitgeber nunmehr die Kündigung zurückgenommen, wie das Arbeitsgericht am 06.08.2009 mitteilt. Der Richter hatte am 03.08.2009 eine Weiterbeschäftigung vorgeschlagen, wenn der Arbeitnehmer sich im Gegenzug verpflichte, in Zukunft weder am Arbeitsplatz zu fotografieren noch sein Handy aufzuladen. Dazu war der Arbeitgeber zunächst nicht bereit, hat sich offensichtlich dann jedoch eines anderen besonnen.

Klarmann empfahl  gleichwohl allen Arbeitnehmern, dies zu beachten und in Zweifelsfällen den Arbeitgeber um Erlaubnis zu ersuchen. Darüberhinaus sollte in Zweifelsfällen immer   rechtlicher Rat eingeholt werden, wobei er u. a. dazu auch auf den VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. - www.vdaa.de - verwies.    

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Jens Klarmann   
Rechtsanwalt       
Fachanwalt für Arbeitsrecht      
VdAA - Vizepräsident      
c/o  Passau, Niemeyer & Kollegen     
Walkerdamm 1    
24103 Kiel    
Tel.: 0431 - 974 300
Fax: 0431 - 974 3099    
j.klarmann@pani-c.de 
www.pani-c.de

   
 
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