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Aktuelles Urteil: Werbeaktion „Jeder 100. Einkauf gratis“ ist wettbewerbs-rechtlich zulässig

(Kiel) (Kiel) Eine Werbeaktion, bei der zufällig ausgewählte Kunden ihren Einkauf gratis erhalten, kann wettbewerbsrechtlich zulässig sein.

Hierauf verweist Rechtsanwalt Mathias Zimmer-Goertz von der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (DASV)  unter Hinweis auf ein entsprechendes Urteil des BGH vom 22. Januar 2009 (Az. I ZR 31/06).

In dem entschiedenen Fall warb ein Supermarkt damit, dass in einem bestimmten Zeitraum jeder 100. Kunde seinen Einkauf gratis erhält. In diesem Zusammenhang stellte das Gericht fest, dass es sich bei einer derartigen Aktion nicht um eine – grundsätzlich rechtswidrige – Kopplung eines Gewinnspiels mit dem Verkauf einer Ware handelt, da der Kunde keinen gesonderten Preis gewinnen kann sondern der Supermarkt bei bestimmten Kunden lediglich auf den Kaufpreis verzichtet. Nach Ansicht der Richter besteht bei einer solchen Werbung auch nicht die Gefahr, dass die Kunden nicht mehr frei entscheiden, was und wie viel sie kaufen, sondern sich nur noch von der Chance leiten lassen, den Einkauf gratis zu erhalten. Gerade angesichts der erkennbar geringen Gewinnchance kann von einer solchen unsachlichen Beeinflussung der Kaufentscheidung in dem entschiedenen Fall nicht ausgegangen werden. Zumindest wird nach Ansicht des BGH durch die Chance eines Gratiseinkaufs „die Rationalität der Kaufentscheidung nicht völlig in den Hintergrund gedrängt“.

Damit zeigt sich einmal mehr, dass die Rechtsprechung bei der Beurteilung von Werbemaßnahmen verstärkt davon ausgeht, dass der Durchschnittsverbraucher durchaus mündig und aufgeklärt ist, um mit derartigen Gewinnanreizen umgehen zu können.

Rechtsanwalt Zimmer-Goertz weist daher darauf hin, dass gerade im Werbebereich daher auch neue und innovative Marketingaktionen durchaus rechtlich umsetzbar sind, wobei sich hier schon bei der Entwicklung eine enge Zusammenarbeit mit einem rechtlichen Berater empfiehlt. In diesem Zusammenhang verweist er u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. - www.mittelstands-anwaelte.de

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Mathias Zimmer-Goertz
Rechtsanwalt
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