Ohne Testament erbt der Ehepartner nicht immer alles
Wenn ein Mensch stirbt und es kein Testament hinterlässt, erben seine Verwandten. Das wissen die meisten noch. Die Frage, wer wie viel bekommt, ist weitaus schwieriger zu beantworten: Viele kennen sich mit der gesetzlichen Erbfolge nicht aus. Wer also ist gesetzlicher Erbe?
Neben dem Ehegatten erben die Verwandten. Entscheidend ist dabei die verwandtschaftliche Nähe zum Verstorbenen. Das Gesetz teilt die Verwandten des Verstorbenen in verschiedene Ordnungen ein. Die Ordnung 1 schließt die Ordnung 2, diese schließt die Ordnung 3 aus u.s.w.
In der Ordnung 1 stehen die Kinder des Erblassers. Hat er keine Kinder, kommen die Erben der Ordnung 2 zum Zuge. Das sind die Eltern des Erblassers oder – wenn die Eltern vorverstorben sind - die Geschwister des Erblassers.
Wie hoch der Anteil des Erbes für die Witwe oder den Witwer ist, lässt sich neben Verwandten der zweiten und ersten Ordnung nicht pauschal sagen. Grundsätzlich erbt der überlebende Ehegatte zur Hälfte neben den Erben der Ordnung 1, also den Kindern oder deren Nachkommen, und zu drei Viertel neben den Eltern oder deren Nachkommen oder den Großeltern. Gibt es nur noch weiter entfernte Verwandte, erbt der Ehepartner zu 100 Prozent.
Das gilt allerdings nur, wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebten und nicht in einem Ehevertrag die Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart haben. Bei der Gütergemeinschaft beträgt der Ehegattenerbteil neben Kindern 1/4. Bei der Gütertrennung hängt die Erbquote von der Anzahl der Kinder ab (bei einem Kind ist er 1/2, bei zwei Kindern 1/3, sonst ¼.
Gerade die Regelungen des Ehegatten-Erbrechts sind den meisten Menschen nicht bekannt. Viele glauben, dass zunächst der Ehepartner alles erbt. Wir raten deshalb dringend dazu, ein Testament aufzusetzen, um den Ehegatten zu schützen. Hierzu bedarf es eines Fachanwaltes, der nicht nur die erbrechtlichen, sondern auch die steuerlichen und sozialrechtlichen Fragen abklärt.
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