Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter, dieser heute zu folgenden Themen:
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(Kiel) Unternehmer können nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Vorsteuerabzug auch aus den von Insolvenzverwaltern erbrachten Leistungen in Anspruch nehmen.
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(Kiel) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Kosten für die Betreuung eines zum Haushalt der Eltern gehörenden Kindes nur dann steuerlich berücksichtigt werden können, wenn die Zahlungen nicht in bar, sondern auf ein Konto der Betreuungsperson erbracht wurden. Dies gilt auch dann, wenn die Betreuungsperson im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses angestellt ist. mehr...
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
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Elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften mehr...
zusammengestellt von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht u. Fachanwalt für Erbrecht
Michael Henn, Stuttgart
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zusammengestellt von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht u. Fachanwalt für Erbrecht
Michael Henn, Stuttgart
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Wussten Sie schon? Seit dem 01.01.2015 gelten neue Regeln für die Archivierung elektronischer Dokumente.
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) lösen die bisher geltenden GDPdU und GoBS ab.
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(Kiel) Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat entschieden, dass Leistungen, die von einer privatrechtlichen Institution für die Aufnahme von Pflegepersonen in einen Haushalt über Tag und Nacht gewährt werden, als Beihilfe zur Erziehung nach § 3 Nr. 11 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei sind. mehr...
(Kiel) Der II. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hatte darüber zu entscheiden, welche Kosten beim Kauf eines unbebauten Grundstücks in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen sind, wenn sich der Grundstücksverkäufer (zusätzlich) zur Errichtung eines Rohbaus auf dem Grundstück verpflichtet, und weitere Baukosten durch Ausbauarbeiten anfallen, die aber vom Grundstückskäufer bei Dritten in Auftrag gegeben worden sind. mehr...
(Stuttgart) Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub wegen Elternzeit nicht mehr kürzen. Die Regelung in § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG, wonach der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen kann, setzt voraus, dass der Anspruch auf Erholungsurlaub noch besteht. mehr...
Das Landgericht Münster hatte sich in seiner Entscheidung vom 22.04.2015 - 021 O 80/13 SH - mit der Frage auseinander zu setzen, ob Dolmetscherkosten wegen unrichtiger Sachbehandlung im Sinne des § 21 GKG gegebenenfalls nicht zu erheben sind. mehr...
Sehr geehrte Damen und Herren,
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Unentgeltliche Rechtspflege im Schlichtungsverfahren mehr...
(Stuttgart) Zum 17.08.2015 tritt die EU-Erbrechtsverordnung in Kraft. Diese EU-Erbrechtsverordnung hat unter anderem Auswirkungen auf die Anwendung nationalen Rechtes. mehr...
(Stuttgart) Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Erben, die Grundstücke bzw. Miteigentumsanteile an Grundstücken im Rahmen der Erbauseinandersetzung erhalten, danach aber getauscht haben, für diesen Tauschvorgang Grunderwerbsteuer zahlen müssen. mehr...
Die Verjährung für die Rückforderung von Bearbeitungsentgelten (31.12.2014) ist bei laufenden Vertragsverhältnissen unbeachtlich mehr...
Ist der Widerruf wirksam ist das Vertragsverhältnis rückabzuwickeln. Die Bank bekommt das Darlehen, Sie Ihre Zins- und Tilgungsleistungen zurück. Dies kann zu günstigen Erstattungen von Zinsdifferenzen im Einzelfall führen.
•Zudem entfällt das Recht der Bank im Fall einer vorzeitigen Vertragsbeendigung Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen.
•Ach ja und da ist noch eins: Die Bank hat grundsätzlich diejenigen Nutzungen herauszugeben, die Sie mit Ihrem Geld erwirtschaftet hat.
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(Kiel) Der X. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat die Voraussetzungen präzisiert, unter denen Spenden an eine gemeinnützige Stiftung im EU-/EWR-Ausland gemäß § 10b des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuermindernd abziehbar sind. mehr...
(Kiel) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Ärzte, die die vorgegebenen Richtgrößen für die Verschreibung von Arznei-, Verband- und Heilmitteln um mehr als 25 % überschreiten, Rückstellungen für Honorarrückforderungen der Krankenkassen bilden dürfen. mehr...