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Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
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LP-Cover als CD-Cover

Auch wenn die Nutzungsrechte sich ausdrücklich auf die Verwendung als LP-Cover bezogen haben, schließt dies bei einem Vertrag von 1981 die Verwendung als CD-Cover mit ein, da dieses Tonträgermedium zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch unbekannt war und es sich somit nur um eine zulässige Nutzungsvariante handelt.

Darf ein LP-Cover als Foto im Rahmen des Vertriebs und der Bewerbung einer CD weiterverwendet werden? Frei ist nämlich die Benutzung eines solchen Fotos nicht. Selbst bei intensiver Farbgebung, bloßer Verwendung eines Bildausschnitts, vergrößertem Lichtkegelradius und hinzugefügten Albumtitel treten die individuellen und eigenschöpferischen Elemente der Originalaufnahme nicht in den Hintergrund, so dass von einem neuen Gesamtwerk gesprochen werden könnte. Wurden aber Nutzungsrechte an der Fotografie übertragen gelten diese in der Regel als zeitlich unbegrenzt. Dies resultiert aus der Verwendung des Fotos als „Artwork“ eines Tonträgers, der möglichst dauerhaft und unverändert ausgestaltet sein soll. Auch wenn die Nutzungsrechte sich ausdrücklich auf die Verwendung als LP-Cover bezogen haben, schließt dies bei einem Vertrag von 1981 die Verwendung als CD-Cover mit ein, da dieses Tonträgermedium zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch unbekannt war. Aus der Zweckübertragungslehre ist zu folgern, dass es sich bei der Verwendung als CD-Cover nicht um eine neue Nutzung, sondern lediglich um eine andere Nutzungsvariante handelt. Somit kann ein LP-Cover urheberrechtlich zulässig nunmehr als CD-Cover verwendet werden. (LG München I, Urteil vom 06.05.2009 – Az. 21 O 5302/09)

Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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