Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass in der Regel im Zuge einer Abmahnung auch die Anwaltskosten des Abmahnenden ersetzt werden müssen. mehr...
Das OLG Köln (Urt. v. 01.06.2007 - Az.: 6 U 232/06) hat entschieden, dass es sich bei Internet-Delikten um eine sogenannte Dauerhandlung handelt, d.h. eine fortwährende, pflichtwidrig aufrechterhaltene Störung. mehr...
von Rechtsanwalt Hans-Georg Herrmann, Saarbrücken
Bei der Benutzung von Linienbussen kommen immer wieder Fahrgäste zu Fall und ziehen sich dabei Verletzungen zu. Es stellt sich dann die Frage, ob Busfahrer und Halter des Busses haften, wenn es zu dem Sturz anlässlich eines Brems- oder Fahrmanövers gekommen ist.
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von Rechtsanwalt Peter Krebühl, Frankfurt am Main mehr...
Wird eine gebrauchte Sache nach einem Schadensfall durch eine neue Sache ersetzt, oder durch den Einbau von Neuteilen repariert, kann hierdurch eine Werterhöhung eintreten. Diese Werterhöhung muss sich ein Geschädigter gegebenenfalls anrechnen lassen, da sein Schaden zwar ausgeglichen, er durch das Schadensereignis aber nicht bereichert werden soll. mehr...
In einer neuerlichen Entscheidung hat der BGH ( BGH Urt. vom 14.3.2005 II ZR 5/03) jetzt ganz unmissverständlich und gegen alle Zweifel erhaben festgestellt, dass sich die Haftung der Gesellschafter einer Ltd. mit Verwaltungssitz in Deutschland grundsätzlich nach englischem Recht richtet. mehr...
1. Die aktuellen Ereignisse:
Die schriftlichen Entscheidungsgründe des Heise-Urteils, über das die Kanzlei-Infos schon am 06.12.2005 berichteten, liegen nun vor (LG Hamburg, Urt. v. 02.12.2005 - Az.: 324 O 721/05). Und führen zu einer breiten Protestwelle im Internet.
2. Die maßgeblichen Entscheidungsgründe:
Es gilt jedoch, sich das Urteil genauestens anzuschauen und nicht undifferenziert als blanker Wahnsinn (dazu später mehr) abzutun wie es an manchen Stellen im Internet geschieht.
Zunächst darf nicht übersehen werden, dass gut die 1. Hälfte der Entscheidungsgründe nicht die Begründung für die Haftung des Zeitschriften-Verlages darstellt. Vielmehr leitet das Gericht - in der 2. Hälfte - die Verantwortlichkeit aus dem Umstand ab, dass Heise hier selber zur Zuspitzung der Lage beigetragen habe:
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Landgericht Düsseldorf: Begriff "Abzocke" Bestandteil der Meinungsfreiheit
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