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Wie wird die Schuldfrage bei einem Auffahrunfall geregelt?

Die Schuldfrage bei einem Auffahrunfall wird in Österreich nach den Bestimmungen des österreichischen Straßenverkehrsrechts (StVO) und des Zivilrechts (ABGB) geregelt.

Ein Auffahrunfall liegt vor, wenn ein Fahrzeug auf ein anderes Fahrzeug auffährt, das vor ihm anhält oder langsamer fährt. In diesem Fall gilt die sogenannte "Auffahrregel" (§ 20 Abs 1 StVO), wonach der nachfolgende Fahrer verpflichtet ist, einen ausreichenden Abstand zu halten, um gegebenenfalls anhalten zu können.

Bei der Schuldfrage kommt es darauf an, ob der nachfolgende Fahrer diese Pflicht verletzt hat. Wenn ja, trifft ihn die Beweislast dafür, dass er nicht schuldhaft gehandelt hat (§ 1298 ABGB). Der Vordermann kann sich auf die Vermutung berufen, dass der nachfolgende Fahrer schuldhaft gehandelt hat, wenn er den erforderlichen Abstand nicht eingehalten hat (OGH 23. 2. 2005, 2 Ob 34/05b).

In der Praxis bedeutet dies, dass der nachfolgende Fahrer nachweisen muss, dass er alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um einen Auffahrunfall zu vermeiden. Wenn er dies nicht nachweisen kann, wird von einer schuldhaften Handlung ausgegangen.