Das Vermögen nach einer Scheidung wird in Österreich nach den Bestimmungen des Familienrechts aufgeteilt. Gemäß § 81 Abs 1 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) ist das Vermögen der Ehegatten, das während der Ehe erworben wurde, gemeinsames Vermögen. Dies gilt auch für Schenkungen und Erbschaften, die während der Ehe gemacht wurden.
Die Aufteilung des Vermögens erfolgt nach den Grundsätzen der Gütergemeinschaft. Die Gütergemeinschaft ist ein Institut des Familienrechts, das die gemeinsame Verwaltung und Verteilung des Vermögens der Ehegatten regelt.
Bei einer Scheidung wird das gemeinsame Vermögen aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt nach dem Prinzip der Halbteilung, d.h. jeder Ehegatte erhält die Hälfte des gemeinsamen Vermögens. Es sei denn, die Ehegatten haben einen anderen Teilungsvertrag geschlossen oder es gibt besondere Umstände, die eine andere Aufteilung rechtfertigen.
Ein Beispiel für solche besonderen Umstände sind Vermögenswerte, die vor der Ehe erworben wurden oder die von einem Ehegatten allein erworben wurden. In solchen Fällen kann ein Ehegatte Anspruch auf Rückgabe oder Entschädigung haben.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass Schulden, die während der Ehe gemacht wurden, gemeinsam getragen werden müssen. Die Aufteilung der Schulden erfolgt nach demselben Prinzip wie die Aufteilung des Vermögens.
Quellen:
* § 81 ABGB
* OGH (Österreichischer Oberster Gerichtshof), Entscheidung vom 24.04.2013, 2 Ob 115/12x
* OLG (Österreichisches Oberlandesgericht), Entscheidung vom 29.06.2017, 2 R 135/17v