Das Trennungsjahr, auch als "Trennungszeit" bezeichnet, muss gemäß § 55 Abs 1 Ehegesetz (EheG) mindestens ein Jahr dauern, bevor eine Scheidung eingereicht werden kann. Während dieser Zeit müssen die Ehegatten getrennt leben und eine Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft nicht mehr möglich sein.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Trennungszeit nicht nur eine physische Trennung bedeutet, sondern auch eine emotionale und wirtschaftliche Trennung. Die Ehegatten müssen während dieser Zeit ihre ehelichen Pflichten nicht mehr erfüllen und sollten auch keine gemeinsamen Entscheidungen mehr treffen.
Quelle:
Ehegesetz (EheG) § 55 Abs 1