Eine Restschuldbefreiung nach österreichischem Insolvenzrecht dauert in der Regel 6-7 Jahre. Nach § 213 Abs 1 IO (Insolvenzordnung) beträgt die Dauer der Abtretungsfrist 5 Jahre. Innerhalb dieser Frist müssen alle pfändbaren Einkünfte des Schuldners an den Treuhänder abgetreten werden. Nach Ablauf der Abtretungsfrist kann der Schuldner einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen. Die Restschuldbefreiung wird dann nach § 215 IO erteilt, wenn der Schuldner alle Pflichten erfüllt hat und keine Gründe für eine Versagung vorliegen.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Dauer der Restschuldbefreiung je nach Einzelfall variieren kann. So kann die Abtretungsfrist nach § 214 IO auf maximal 7 Jahre verlängert werden, wenn der Schuldner seine Pflichten nicht erfüllt hat oder wenn ein Insolvenzverfahren innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem aktuellen Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Quellen:
§ 213 Abs 1 IO
§ 214 IO
§ 215 IO