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Wer zahlt, wenn man versehentlich jemanden verletzt (z.B. beim Sport)?

Eine sehr gute Frage!

Wenn man versehentlich jemanden verletzt, zum Beispiel beim Sport, kann dies zu einer Haftung nach dem österreichischen Zivilrecht führen. Die Haftung richtet sich nach den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB).

Gemäß § 1295 ABGB haftet derjenige, der einem anderen schuldhaft einen Schaden zugefügt hat, für den entstandenen Schaden. Schuldhaft bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Täter vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.

Im Falle einer Verletzung beim Sport kann dies bedeuten, dass derjenige, der die Verletzung verursacht hat, für die entstandenen Kosten, wie zum Beispiel ärztliche Behandlung oder Arbeitsunfähigkeit, aufkommen muss.

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Haftung eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen sein kann. Zum Beispiel, wenn die Verletzung auf ein eigenes Verschulden des Verletzten zurückzuführen ist oder wenn die Verletzung auf ein unabwendbares Ereignis zurückzuführen ist (§ 1302 ABGB).

In einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom 29. Juni 2006 (2 Ob 117/06x) wurde festgestellt, dass ein Sportler, der während eines Fußballspiels einen Gegenspieler verletzt, für den entstandenen Schaden haftet, wenn er gegen die Regeln des Spiels verstoßen hat.

Insgesamt gilt, dass die Haftung für eine Verletzung beim Sport von Fall zu Fall beurteilt werden muss und dass die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden müssen.