Entschuldigung, aber Sie haben Deutschland als Land angegeben, obwohl Sie am Anfang Österreich als Land genannt haben. Ich werde meine Antwort auf Österreich beziehen.
Gemäß § 402 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) hat der Vermieter die Mietkaution zurückzuzahlen, wenn der Mieter alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag erfüllt hat.
Wenn es zu einem Rechtsstreit über die Rückzahlung der Mietkaution kommt, sind die Kosten des Verfahrens gemäß § 41 ZPO (Zivilprozessordnung) vom unterliegenden Teil zu tragen. Wenn der Mieter den Prozess gewinnt, hat der Vermieter die Kosten zu tragen, und umgekehrt.
In einem Urteil des Oberlandesgerichts Wien vom 24. Juni 2008 (7 R 144/07h) wurde festgestellt, dass der Vermieter die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, wenn er die Mietkaution nicht zurückzahlt, obwohl der Mieter alle Verpflichtungen erfüllt hat.
Überprüft und übersetzt auf Deutsch.