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Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?

Wenn kein Testament vorhanden ist, wird die Erbfolge nach den gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Erbrechts geregelt. In Österreich gilt das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch), das die gesetzliche Erbfolge in den §§ 735-754 regelt.

Demnach erben nach § 736 ABGB die nächsten Verwandten des Erblassers in folgender Reihenfolge:

1. Die Kinder und ihre Abkömmlinge (Enkel, Urenkel usw.)
2. Die Eltern und ihre Geschwister (Onkel, Tanten usw.)
3. Die Großeltern und ihre Geschwister (Großonkel, Großtanten usw.)
4. Die Urgroßeltern und ihre Geschwister (Urgroßonkel, Urgroßtanten usw.)

Innerhalb jeder Verwandtschaftsgruppe erben diejenigen, die dem Erblasser am nächsten stehen. Wenn es mehrere Erben gibt, die dem Erblasser gleich nah stehen, teilen sie die Erbschaft gleichmäßig unter sich auf.

Es ist wichtig zu beachten, dass auch der überlebende Ehegatte oder eingetragene Partner ein Erbrecht hat, wenn keine Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) vorliegt. In diesem Fall erhält der überlebende Ehegatte oder eingetragene Partner ein Viertel der Erbschaft, wenn es keine Kinder oder anderen Verwandten gibt, die näher als die Eltern sind (§ 744 ABGB).