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Wer entscheidet im Streitfall über das Sorgerecht für gemeinsame Kinder?

Im Streitfall über das Sorgerecht für gemeinsame Kinder entscheidet das Gericht. Gemäß § 176 Abs 1 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) hat das Gericht die Pflicht, das Wohl des Kindes zu berücksichtigen und die Entscheidung nach den Umständen des Einzelfalls zu treffen.

Das Gericht hat dabei die Aufgabe, das Kindeswohl zu ermitteln und die Entscheidung danach zu treffen, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Die Entscheidung des Gerichts ist bindend für beide Elternteile.

In Österreich ist das Bezirksgericht zuständig für die Entscheidung über das Sorgerecht. Gemäß § 109 JN (Jurisdiktionsnorm) ist das Bezirksgericht für die Entscheidung über die Obsorge (Sorgerecht) zuständig.

Es ist zu beachten, dass das Gericht bei seiner Entscheidung auch die Meinung des Kindes berücksichtigen muss, wenn das Kind älter als 14 Jahre ist. Dies ergibt sich aus § 176 Abs 2 ABGB.