Nach österreichischem Recht entscheidet das Gericht, bei wem die Kinder nach der Scheidung leben sollen. Gemäß § 176 Abs 1 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) hat das Gericht bei der Entscheidung über den Aufenthaltsbestimmungsrecht (also das Recht, bei wem das Kind leben soll) das Wohl des Kindes zu berücksichtigen.
Das Gericht hat dabei alle relevanten Umstände zu berücksichtigen, wie zum Beispiel die Bindungen des Kindes zu den Eltern, die Fähigkeit der Eltern, das Kind zu erziehen und zu versorgen, die Wohnsituation, die Schule und die soziale Umgebung des Kindes.
In der Regel wird das Gericht auch beide Eltern anhören und versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wenn dies nicht möglich ist, entscheidet das Gericht auf Grundlage der vorliegenden Umstände.
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Eltern selbst eine Vereinbarung über den Aufenthaltsbestimmungsrecht treffen können. Dies ist gemäß § 177 Abs 1 ABGB möglich, wenn die Eltern einvernehmlich eine solche Vereinbarung treffen und das Gericht diese Vereinbarung genehmigt.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Wohl des Kindes immer im Vordergrund steht und das Gericht alle Entscheidungen danach trifft.