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Wenn der Rechtsanwalt in Pension ist, wo bekomme ich ein Duplikat meines Testamentes her?

Ein wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit Testamenten!

Wenn der Rechtsanwalt, der Ihr Testament aufbewahrt hat, in Pension ist, gibt es mehrere Möglichkeiten, um ein Duplikat Ihres Testamentes zu erhalten:

1. Nachfolgerechtsschutz: Wenn der pensionierte Rechtsanwalt einen Nachfolger bestimmt hat, können Sie sich an diesen wenden. Der Nachfolger ist verpflichtet, die Akten und Unterlagen des pensionierten Rechtsanwalts zu übernehmen und Ihnen ein Duplikat Ihres Testamentes auszuhändigen (§ 45 Abs 2 Rechtsanwaltsordnung (RAO)).
2. Rechtsanwaltskammer: Wenn der pensionierte Rechtsanwalt keinen Nachfolger bestimmt hat oder Sie den Nachfolger nicht erreichen können, können Sie sich an die Rechtsanwaltskammer wenden, bei der der pensionierte Rechtsanwalt zugelassen war. Die Rechtsanwaltskammer kann Ihnen Auskunft über den Verbleib der Akten und Unterlagen geben und Ihnen bei der Beschaffung eines Duplikats Ihres Testamentes behilflich sein (§ 45 Abs 3 RAO).
3. Notar: Wenn das Testament von einem Notar aufbewahrt wurde, können Sie sich an den Notar wenden, um ein Duplikat zu erhalten. Der Notar ist verpflichtet, die Originalurkunde aufzubewahren und Ihnen ein Duplikat auszuhändigen (§ 124 Abs 2 Notariatsordnung (NO)).
4. Gericht: Wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, können Sie sich an das zuständige Gericht wenden, um ein Duplikat Ihres Testamentes zu beantragen. Das Gericht kann dann eine amtliche Abschrift des Testamentes erstellen (§ 317 Abs 1 Zivilprozessordnung (ZPO)).

Es ist wichtig zu beachten, dass Sie möglicherweise einen Nachweis über Ihre Identität und Ihre Berechtigung, das Testament zu erhalten, erbringen müssen.