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Welche Fristen gelten für die Abgabe der Einkommensteuererklärung?

Eine wichtige Frage im Steuerrecht!

Die Fristen für die Abgabe der Einkommensteuererklärung sind in § 133 der Bundesabgabenordnung (BAO) geregelt. Demnach müssen die Steuererklärungen spätestens am 30. April des Folgejahres abgegeben werden, wenn sie von einem steuerlichen Vertreter (z.B. einem Steuerberater) erstellt werden. Wenn die Steuererklärung jedoch direkt vom Steuerpflichtigen selbst erstellt wird, beträgt die Frist 31. Juli des Folgejahres.

Es gibt jedoch auch Möglichkeiten, diese Fristen zu verlängern. So kann die Finanzämter auf Antrag eine Fristverlängerung bis zum 30. November des Folgejahres gewähren (§ 133 Abs. 1 BAO). In begründeten Fällen kann auch eine weitere Fristverlängerung bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres beantragt werden (§ 133 Abs. 2 BAO).

Es ist wichtig zu beachten, dass bei Nichteinhaltung dieser Fristen Säumniszuschläge und möglicherweise auch Strafen drohen können.