Wenn Sie als österreichischer Staatsbürger einen Unfall im Ausland verursachen, gelten grundsätzlich die Gesetze des Landes, in dem der Unfall stattgefunden hat. Es ist jedoch ratsam, dass Sie unverzüglich die österreichische Botschaft oder das österreichische Konsulat informieren, um Unterstützung zu erhalten.
In vielen Fällen gibt es zwischen Österreich und anderen Ländern bilaterale Abkommen oder multilaterale Übereinkommen, die die Regelungen für Verkehrsunfälle im Ausland festlegen. Ein Beispiel dafür ist das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968, das in vielen Ländern gültig ist.
Wenn Sie einen Unfall im Ausland verursachen, sollten Sie unbedingt die Polizei verständigen und einen Unfallbericht erstellen lassen. Es ist auch ratsam, Fotos vom Unfallort und von den beteiligten Fahrzeugen zu machen, sowie die Kontaktdaten der anderen Unfallbeteiligten und möglicher Zeugen zu notieren.
In Österreich ist die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge obligatorisch, und diese Versicherung deckt auch Schäden ab, die im Ausland verursacht werden. Es ist jedoch wichtig, dass Sie sich vorher über die Bedingungen und Leistungen Ihrer Haftpflichtversicherung informieren.
Es gibt auch die Möglichkeit, dass Sie als österreichischer Staatsbürger Ansprüche gegen den anderen Unfallbeteiligten haben, wenn dieser schuldhaft gehandelt hat. In diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der Erfahrung im internationalen Verkehrsrecht hat.