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Was passiert mit gemeinsamen Schulden nach der Scheidung?

Nach einer Scheidung in Österreich werden gemeinsame Schulden zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Laut § 81 Abs 2 EheG (Ehegesetz) sind die Ehegatten solidarisch für die Schulden haftbar, die während der Ehezeit begründet wurden. Dies bedeutet, dass beide Ehepartner gemeinsam für die Schulden verantwortlich sind und der Gläubiger (z.B. die Bank) jeden der beiden Partner auf die gesamte Schuld in Anspruch nehmen kann.

Nach der Scheidung können die Ehepartner entweder:

1. eine Vereinbarung über die Aufteilung der Schulden treffen (§ 81 Abs 3 EheG) oder
2. den Gerichten die Entscheidung überlassen, wie die Schulden aufgeteilt werden sollen (§ 81 Abs 4 EheG).

Das Oberlandesgericht Wien hat in einem Urteil vom 21. März 2013 (Az. 34 R 14/13f) festgestellt, dass die Aufteilung der Schulden nach der Scheidung nach dem Verhältnis der beiderseitigen Vermögens- und Einkommensverhältnisse erfolgen soll.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufteilung der Schulden nicht automatisch erfolgt, sondern dass die Ehepartner aktiv werden müssen, um eine Einigung zu erzielen oder den Gerichten die Entscheidung zu überlassen.

Dr. Martin Preslmayr, LL.M.

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