Eine Besitzstörungsklage ist ein Rechtsmittel, das einem Besitzer oder einem sonstigen Berechtigten ermöglicht, den Besitz an einer Sache oder einem Recht zu schützen, wenn dieser von einem Dritten gestört wird.
Nach § 523 Abs 1 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) kann der Besitzer einer Sache, wenn ihn jemand im Besitze stört oder zu stören droht, auf Wiederherstellung des Besitzes klagen.
Die Besitzstörungsklage dient dazu, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen und den Besitzer in seinem Besitz zu schützen. Der Kläger muss nachweisen, dass er berechtigter Besitzer ist und dass der Beklagte den Besitz gestört hat oder droht zu stören.
Das Oberste Gerichtshof (OGH) hat in seinem Urteil vom 24. Juni 2009 (6 Ob 109/09w) festgestellt, dass die Besitzstörungsklage ein effektives Mittel ist, um den Besitzer vor unberechtigten Eingriffen in seinen Besitz zu schützen.