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Wann verjähren Straftaten? Verjährungsfristen im Überblick

Eine wichtige Frage im Strafrecht!

In Österreich gibt es verschiedene Verjährungsfristen für Straftaten, die je nach Schwere der Tat und der Art der Straftat variieren. Die Verjährungsfristen sind in § 57 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt.

Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre für Verbrechen (§ 57 Abs. 1 StGB) und 5 Jahre für Vergehen (§ 57 Abs. 2 StGB). Es gibt jedoch auch kürzere oder längere Verjährungsfristen für bestimmte Straftaten.

Beispiele für kürzere Verjährungsfristen:

* 3 Jahre für Vergehen gegen die Sittlichkeit (§ 57 Abs. 3 StGB)
* 2 Jahre für Vergehen gegen die öffentliche Ordnung (§ 57 Abs. 4 StGB)

Beispiele für längere Verjährungsfristen:

* 20 Jahre für Mord (§ 57 Abs. 1a StGB)
* 15 Jahre für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen (§ 57 Abs. 1b StGB)

Es ist wichtig zu beachten, dass die Verjährungsfrist erst ab dem Tag beginnt, an dem die Tat begangen wurde (§ 58 StGB). Wenn die Tat erst später bekannt wird, kann die Verjährungsfrist auch später beginnen.

Es gibt auch Ausnahmen von der Verjährung, wie zum Beispiel bei Straftaten, die während eines Krieges oder bei einer Bedrohung der staatlichen Sicherheit begangen wurden (§ 59 StGB).

Quellen:

* Strafgesetzbuch (StGB) - Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, Nr. 60/1974
* Oberster Gerichtshof (OGH) - Entscheidung vom 13. Juni 2017, 12 Os 43/17x