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Wann kann eine Privatperson Privatinsolvenz anmelden?

Eine Privatperson kann in Österreich Privatinsolvenz anmelden, wenn sie überschuldet und zahlungsunfähig ist. Überschuldung liegt vor, wenn die Schulden einer Person höher sind als ihr Vermögen (§ 1 Abs 1 IO - Insolvenzordnung). Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn die Person nicht in der Lage ist, ihre fälligen Schulden zu bezahlen (§ 66 Abs 1 IO).

Weiterhin muss die Privatperson auch keine Aussicht haben, ihre Schulden innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren zu begleichen (§ 193 Abs 1 IO). Es ist jedoch zu beachten, dass die Privatinsolvenz nur dann angemeldet werden kann, wenn die Person nicht bereits in den letzten 10 Jahren eine Privatinsolvenz durchgeführt hat (§ 193 Abs 2 IO).

Es ist ratsam, vor der Anmeldung einer Privatinsolvenz einen Anwalt oder einen Insolvenzberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Anmeldung ordnungsgemäß durchgeführt wird.



Quellen:
- Insolvenzordnung (IO), BGBl. Nr. 337/1994
- Oberster Gerichtshof (OGH), Urteil vom 28.09.2011, 3 Ob 143/11x

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