Ein wichtiger Aspekt im Straßenverkehr!
Der Entzug der Fahrerlaubnis kann drohen, wenn ein Fahrer gegen die Bestimmungen des Führerscheingesetzes (FSG) oder des Strafgesetzbuches (StGB) verstößt. Gemäß § 24 Abs. 1 FSG kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn der Inhaber
* sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist,
* eine strafbare Handlung im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen hat,
* eine Straftat begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Fahrerlaubnisinhaber in Frage stellt,
* unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln ein Kraftfahrzeug geführt hat,
* wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßen hat.
Um die Fahrerlaubnis zurückzubekommen, muss der Betroffene bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Gemäß § 25 FSG kann die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden, wenn
* die Gründe, die zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt haben, nicht mehr bestehen,
* der Betroffene eine verkehrspsychologische Beratung absolviert hat, wenn dies im Zusammenhang mit dem Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet wurde,
* der Betroffene einen Nachweis über seine verkehrssicherheitsbezogene Eignung erbringt, wenn dies im Zusammenhang mit dem Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet wurde.
Es ist zu beachten, dass die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nur nach Ablauf einer bestimmten Frist möglich ist, die je nach Schwere des Verstoßes und der individuellen Umstände des Betroffenen variieren kann.