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Wann darf eine Versicherung die Leistung verweigern?

Eine Versicherung darf die Leistung verweigern, wenn der Versicherungsnehmer gegen seine Obliegenheiten verstößt oder wenn der Versicherungsfall auf eine vorsätzliche Handlung des Versicherungsnehmers zurückzuführen ist.

Gemäß § 6 Abs 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) kann der Versicherer die Leistung verweigern, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Obliegenheiten verletzt hat. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss falsche Angaben macht oder wenn er nach Eintritt des Versicherungsfalles seine Mitwirkungspflichten verletzt.

Des Weiteren kann die Versicherung die Leistung auch dann verweigern, wenn der Versicherungsfall auf eine vorsätzliche Handlung des Versicherungsnehmers zurückzuführen ist. Dies ergibt sich aus § 7 Abs 1 VVG.

In seinem Urteil vom 22. Oktober 2008 (4 Ob 145/08s) hat der Oberste Gerichtshof (OGH) festgestellt, dass die Verletzung von Obliegenheiten durch den Versicherungsnehmer einen wichtigen Grund für die Leistungsverweigerung darstellt.



Bitte beachten Sie, dass diese Antwort nur eine kurze Zusammenfassung der relevanten Rechtslage darstellt und keine umfassende Rechtsberatung ersetzen kann. Es wird empfohlen, im Einzelfall einen Rechtsanwalt zu konsultieren.