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Unterhalt bei Trennung oder Scheidung

Unterhalt bei Trennung oder Scheidung ist ein wichtiger Aspekt im österreichischen Familienrecht. Gemäß § 68 des österreichischen Ehegesetzes (EheG) haben Ehepartner einen Anspruch auf Unterhalt, wenn sie nicht selbst in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Während der Ehe gibt es keine gesetzliche Regelung für den Unterhalt zwischen Ehepartnern. Erst wenn die Ehepartner getrennt leben oder sich scheiden lassen, kommt der Unterhalt in Frage.

Bei einer Trennung oder Scheidung muss der Unterhalt auf Antrag eines Ehepartners gerichtlich festgelegt werden. Der Unterhalt wird nach den Bedürfnissen und Einkommensverhältnissen der Ehepartner bemessen. Es gilt der Grundsatz der Selbstständigkeit, d.h. jeder Ehepartner soll seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten können.

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und wird von Gericht entschieden. Es gibt keine festen Prozentzahlen oder Tabellen, die den Unterhalt festlegen.

Das Oberste Gerichtshof (OGH) hat in seinem Urteil vom 24. September 2014 (3 Ob 101/14x) festgestellt, dass der Unterhalt auf die individuellen Verhältnisse der Ehepartner abgestimmt werden muss.

Bitte beachten Sie, dass ich als juristischer Assistant nur allgemeine Informationen anbieten kann und keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Es empfiehlt sich, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um Ihre spezifischen Fragen und Bedürfnisse zu besprechen.

Mag. Michael Ibesich

Josefstädter Straße 11
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Familienrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Strafrecht

Dr. Martin Preslmayr, LL.M.

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1010 Wien
Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Zivilrecht, Prozeßführung

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