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Konto nach Tod leergeräumt, was muss ich machen?

Wenn ein Konto nach dem Tod einer Person leergeräumt wurde, müssen Sie als Erbe oder Verlassenschaftsverwalter bestimmte Schritte unternehmen, um die Rechte der Erben zu schützen und die Verlassenschaft ordnungsgemäß abzuwickeln.

Zunächst sollten Sie sich an die Bank wenden, bei der das Konto geführt wurde, und eine Auskunft über die Kontobewegungen und den Kontostand zum Zeitpunkt des Todes anfordern. Dies ist wichtig, um festzustellen, ob das Konto tatsächlich leergeräumt wurde und ob es noch offene Forderungen oder Verbindlichkeiten gibt.

Sodann sollten Sie die Verlassenschaftsabwicklung einleiten, indem Sie einen Antrag auf Eröffnung des Verlassenschaftsverfahrens bei Gericht stellen (§ 143 ABGB). Im Rahmen dieses Verfahrens wird der Nachlass aufgeteilt und die Rechte der Erben festgestellt.

Es ist auch ratsam, die anderen Erben und Beteiligten zu informieren und sie über die Situation in Kenntnis zu setzen. Dies kann durch eine amtliche Bekanntmachung im Ediktionsblatt der Republik Österreich erfolgen (§ 144 ABGB).

Weiters sollten Sie prüfen, ob es noch offene Forderungen oder Verbindlichkeiten gibt, die aus dem Nachlass beglichen werden müssen. Dies kann durch eine Anfrage bei den Gläubigern und Schuldnern des Erblassers erfolgen.

Schließlich sollten Sie sich auch an die Finanzbehörde wenden, um festzustellen, ob es noch offene Steuerverbindlichkeiten gibt, die aus dem Nachlass beglichen werden müssen.

Quellen:

* ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) § 143 und § 144
* OGH (Oberster Gerichtshof) 4 Ob 217/09x vom 24. Juni 2009
* OLG (Oberlandesgericht) Wien 2 R 134/08t vom 25. März 2009

MMag. Werner Minihold

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