Ja, ein Unternehmen kann während der Insolvenz weitergeführt werden. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gemäß § 162 IO (Insolvenzordnung) kann der Insolvenzverwalter das Unternehmen im Rahmen der Insolvenz fortsetzen, wenn dies für die Verwertung der Masse oder zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für die Masse erforderlich ist.
Die Fortsetzung des Unternehmens während der Insolvenz soll dazu dienen, den Wert der Masse zu erhalten oder zu erhöhen, um die Gläubiger besser zu befriedigen. Der Insolvenzverwalter muss jedoch sicherstellen, dass die Fortsetzung des Unternehmens nicht zu einer Verschlechterung der Lage der Masse führt.
In diesem Zusammenhang hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinem Urteil vom 28. Juni 2007 (6 Ob 106/07g) festgestellt, dass die Fortsetzung des Unternehmens während der Insolvenz nur dann zulässig ist, wenn dies im Interesse der Gläubiger liegt und die Masse nicht gefährdet wird.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Fortsetzung des Unternehmens während der Insolvenz nicht automatisch bedeutet, dass das Unternehmen weiterhin eigenständig agiert. Vielmehr muss der Insolvenzverwalter die Geschäfte des Unternehmens führen und sicherstellen, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben.